Ergül Consulting

Sonderabfall

Wir überwachen die einzelnen Schritte des Unternehmens, die letztendlich zum Transport gefährlicher Güter gehören. Hierbei agieren wir gemäss Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Unter § 8 GbV ist ausdrücklich vermerkt, dass jede einzelne Schritte der Überwachungstätigkeit schriftlich festgehalten werden muss.

Die sollte detaillierter Form stehen und folgende Punkte enthalten:

  •   WANN fand die Überwachung statt
  •   WER hat die Überwachung durchgeführt
  •   Um WELCHEN Vorgänge handelte es sich, die Überwacht wurde

Zusätzlich erstellen wir einen Jahresbericht über die Entsorgungsprozesse der Sonderabfallbeförderung. Diese Berichte und Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen können von der Bundesamt für Umwelt eingesehen und geprüft werden. Bei nichteinhalten der Vorschriften, drohen erhebliche Strafen und Verzeigungen an die Unternehmung.

  • Alle geeigneten Sammelsysteme (UN-Geprüft) für die fachgerechter Sonderabfallentsorgung sind vorhanden.
  • BK2-Mulden/Container
  • Fässer (Stahl/Kunststoff)
  • IBC-Tank
  • Batterie-Sammel-Behälter
  • Paloxen UN-Boxen (Kunststoff)
  • Verpackungen
  • Medi-Einweg-Sammelbehälter mit Klickdeckel
  • Leuchtstoffröhren-Sammelbehälter
  • Masken-Sammelbehälter
  • Kanister
  • ​​​​​​​usw.

Um den passenden Sammelsystem ausfindig zu machen, sollten wir die Gegebenheiten vor Ort analysieren. Anschliessend können wir das passende Sammelsystem zielführend anbieten.

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GGBV)

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