Wir überwachen die einzelnen Schritte des Unternehmens, die letztendlich zum Transport gefährlicher Güter gehören. Hierbei agieren wir gemäss Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Unter § 8 GbV ist ausdrücklich vermerkt, dass jede einzelne Schritte der Überwachungstätigkeit schriftlich festgehalten werden muss.
Die sollte detaillierter Form stehen und folgende Punkte enthalten:
Zusätzlich erstellen wir einen Jahresbericht über die Entsorgungsprozesse der Sonderabfallbeförderung. Diese Berichte und Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen können von der Bundesamt für Umwelt eingesehen und geprüft werden. Bei nichteinhalten der Vorschriften, drohen erhebliche Strafen und Verzeigungen an die Unternehmung.
Um den passenden Sammelsystem ausfindig zu machen, sollten wir die Gegebenheiten vor Ort analysieren. Anschliessend können wir das passende Sammelsystem zielführend anbieten.
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